Bereitstellung Abrechnungsbrennwert
Nach der GasNZV §40 muss der Netzbetreiber die Abrechnungsbrennwerte je Abrechnungszeitraum veröffentlichen. Mit der Eingabe des Zählpunkts
(letzten 25 Zeichen) und eines Zeitraums von max. 12 Monaten wird der entsprechende Abrechnungsbrennwert berechnet. Die Ausgabe des
Abrechnungsbrennwertes bei SLP erfolgt mit einem gewogenen Wert über den eingegebenen Zeitraum. Bei Zählpunkten mit rLM wird jeweils der
monatliche Abrechnungsbrennwert über den Zeitraum ausgegeben.