Anerkennung der Eintragung in das Installateurverzeichnis eines anderen Netzbetreibers
Grundsätzlich kann jedes Installationsunternehmen, das bei einem anderen Netzbetreiber eingetragen ist, Gasinstallationen im Netzgebiet der Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG durchführen, wenn es seine Eintragung nachweist. Selbstverständlich gilt dies nur, solange die nachgewiesene Eintragung gültig ist. Nach Ablauf der Gültigkeit müssen die geänderten Nachweise erneut eingereicht werden.
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Folgende Unterlagen müssen Sie zur Prüfung bei der Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG einreichen:
- Firmenangaben: vollständiger Firmenname, Rechtsform, Adresse, E-Mail, Telefon, Fax, Internetadresse, Steuernummer (in der Regel Briefkopf)
- Gültiger Nachweis über Eintragung bei einem anderen Netzbetreiber. Dieser Nachweis muss die aktuellen Firmenangaben, die verantwortliche Fachkraft und eine zeitliche Gültigkeit beinhalten.