Anerkennung der Eintragung in das Installateurverzeichnis eines anderen Netzbetreibers
Grundsätzlich kann jedes Installationsunternehmen, das bei einem anderen Netzbetreiber eingetragen ist, Gasinstallationen im Netzgebiet der Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG durchführen, wenn es seine Eintragung nachweist. Selbstverständlich gilt dies nur, solange die nachgewiesene Eintragung gültig ist. Nach Ablauf der Gültigkeit müssen die geänderten Nachweise erneut eingereicht werden.

Folgende Unterlagen müssen Sie zur Prüfung bei der Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG einreichen:
- Firmenangaben: vollständiger Firmenname, Rechtsform, Adresse, E-Mail, Telefon, Fax, Internetadresse, Steuernummer (in der Regel Briefkopf)
- Gültiger Nachweis über Eintragung bei einem anderen Netzbetreiber. Dieser Nachweis muss die aktuellen Firmenangaben, die verantwortliche Fachkraft und eine zeitliche Gültigkeit beinhalten.