Erdgas-Grundversorgung
Nach §36 (2) EnWG ist der Netzbetreiber verpflichtet, den Grundversorger für das jeweilige Netzgebiet festzustellen.

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 wird daher
im Netzgebiet der Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG die Energie Südbayern GmbH (ESB) als Grundversorger festgestellt.
Mehr Informationen zu der Grund- und Ersatzversorgung finden Sie hier.