Erdgas-Grundversorgung

Nach §36 (2) EnWG ist der Netzbetreiber verpflichtet, den Grundversorger für das jeweilige Netzgebiet festzustellen.

Beispielbild Hausanschluss Erdgas

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 wird daher im Netzgebiet der Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG die Energie Südbayern GmbH (ESB) als Grundversorger festgestellt. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 wird in den Konzessionsgebieten

  • Dingolfing (AGS 09279112)
  • Loiching (AGS 09279124)
  • Gottfrieding (AGS 09279116)

die Energie Südbayern GmbH (ESB) als der jeweils zuständige Grundversorger festgestellt. Mehr Informationen zu der Grund- und Ersatzversorgung finden
Sie hier.

 

 

 

 

 

 

Was bedeutet Grundversorgung?

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist ein Energieversorgungsunternehmen Grundversorger in einem Netzgebiet, in dem es die meisten Haushaltskunden beliefert. In den Städten und Gemeinden im Netzgebiet der Gasversorgung Dingolfing, beliefert die ESB die Mehrzahl der Erdgaskunden und ist damit Grundversorger. Der Grundversorger ist nach dem EnWG verpflichtet, allen Kunden im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung eine Erdgasversorgung anzubieten.

Weitere Infos

Grund- und Ersatzversorgung der Energie Südbayern